Witwe verklagt Rettungsdienst

In Folge eines Herzinfarktes im Oktober 2007 wurde ein 53-jähriger Mann zum Pflegefall und verstarb im August 2011. Seine Frau erhebt nun schwere Vorwürfe gegen den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Erding. Eine Entscheidung soll im Mai verkündet werden.

RTWDer Mann der Klägerin wachte in der Nacht mit heftigen Brustschmerzen und Schweißausbrüchen auf. Umgehend verständigte die Frau den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der ihr, wegen des Verdachtes eines Herzinfarktes, riet die Rettungsleitstelle zu verständigen. Nach dem Absetzen des Notrufes schickte die Leitstelle allerdings nur einen RTW. Die Besatzung musste umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen und forderte einen Notarzt nach.

Ehefrau und Anwalt sind nun der Ansicht, dass bei diesen klaren Symptomen eines Herzinfarktes, ein Notarzt hätte mitalarmiert werden müssen. Ein Gutachter konnte dies bestätigen, sofern die Angaben der Ehefrau an die Rettungsleitstelle korrekt waren. Auch die Wahl der Klinik stellt die Ehefrau in Frage. Die Entscheidung wird das Landgericht München II fällen. Die Frau fordert 200.000 Euro als Entschädigung.

Quelle: merkur-online

10 Kommentare zu Witwe verklagt Rettungsdienst

  1. interessant. bleibt bitte dran.

  2. Mmmh…

    Ob jetzt ein NA mitalarmiert war oder nicht, anscheinend hatte der Patient einen Herz-Kreislauf Stillstand bereits vor Eintreffen am EO.

    Und da ist Folgendes wichtig:

    -Herzdruckmassage
    -Beatmung
    -Defibrillation

    Alle drei Basismaßnahmen können von einer RTW-Besatzung ausgeführt werden. Die Überlebenschange sinkt jedoch pro Minute um 10 % ab, sofern durch Ersthelfer keine Laienreanimation begonnen wird.

    Insofern kann man sagen: Hätte die Frau ihren Mann reanimiert, wäre ein besseres Outcome eventuell möglich gewesen. Und die Basismaßnahmen der Reanimation kann man in jedem LSM-Kurs für Führerscheinbewerber erlernen…

    just my two cents

    Max

  3. Ja, bitte bleibt da dran, würde mich auch sehr interessieren, wie das ausgeht!

    An sich kann man sagen:
    Grundsätzlich ist bei einer Angina Pectoris (bzw. Verdacht auf Herzinfarkt) ein NA mit zum Einsatz zu schicken – oder zumindest wird es bei uns so gehandhabt – wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht.

    Entscheidend ist hier aber auch, was die Frau gemeldet hat. Darauf wirds wohl im Prozess ankommen.
    Aber in der Haut des Disponenten möchte ich nicht stecken. Sowas ist belastend, egal wie es ausgeht oder wer “Schuld” hat. Das kann selbst bei Freispruch die Arbeit in Zukunft beeinflussen!

  4. @Max

    Und bei einer Reanimation ist der Notarzt nicht erforderlich oder wie? Oder lernt man das Intubieren oder Spritzen von Adrenalin auch beim Führerscheinkurs?!

  5. @Max & ska4u

    Wieso? Nach einer erfolgreichen Reanimation is der Patient doch übern Berg, da brauch man doch keinen Arzt mehr! 😉

    Also ich habe auch von den zwei Seiten gehört. Einerseits wird (heutzutage??) oft ein Notarzt angefordert/mitgeschickt obwohl es eigentlich garnicht nötig gewesen wäre. Im Endeffekt resultiert das aber meist aus unklaren oder gar übertriebenen Meldungen an die Leitstelle. Andererseits sitzen in der Leitstelle auch “nur” Menschen und Fehler können halt passieren. Bleibt abzuwarten wie es ausgeht.

  6. Zitat: ” Ein Gutachter konnte dies bestätigen, sofern die Angaben der Ehefrau an die Rettungsleitstelle korrekt waren.” Genau HIER liegt der springende Punkt.

    Was hat die Ehefrau denn dem Disponenten gesagt?? Also her mit der Notrufaufzeichnung. Das darf wiederum nicht jeder.

    Zitat: “Der Mann der Klägerin wachte in der Nacht mit heftigen Brustschmerzen und Schweißausbrüchen auf.” Das kling in der Tat nach Herzinfarkt, allerdings war der Mann ja noch bei Bewusstsein. Ich denke mal, da kommt es auf das Rettungsdienstgesetz des Landes Bayern an. Wenn dies z.B. aussagt: “RTW+Bereitschaftsarzt” wäre die Hilfsfrist z.B. durch Eintreffen des RTW schon getilgt. Im o.g. Fall war wohl der Patient bei Eintreffen des RTW im Zustand des Herz-Kreislauf-Stillstandes, was die Ehefrau des Patienten hätte feststellen können/müssen, denn so einen Patienten lässt man nicht unbeaufsichtigt!!

    Und Basismaßnahmen der LSM bekommt man schon beim Führerschein beigebracht.

  7. @Christian:
    Das müssen ja nichtmal übertriebene Meldungen sein, eine unklare/unpräzise Meldung reicht schon aus für nen NA-Einsatz…
    Liegt daran, dass bei einem nicht erforderlichen NA kaum jemand was sagen wird – im Gegenteil wird dazu aber bei einem benötigten, aber nicht alarmierten NA sehr wohl nachgeforscht, wie man hier sieht.

    Die Disponenten sichern sich damit eigentlich ab, damit sie praktisch aus dem Schneider sind, wenn einfach nur der Mitteiler Quatsch erzählt hat.

  8. Sehr spannend das alles. Bitte drann bleiben. Würde mich auch interessieren wie das ganze ausgeht.

    Zudem frag ich mich, warum der Disponent nur RTW ohne NA alarmiert hat?!

  9. @ska4u

    Mir ging es in meiner Aussage mit dem LSM-Kurs um die Druckmassage, was nunmal das Wichtigste bei der Reanimation ist. Punkt, das ist Fakt und das kann jeder!

    Auch die Applikation von Adrenalin oder Amiodaron oder die endotracheale Intubation ist kein Hexenwerk und kann von Rettungsassistenten ausgeführt werden. Es gibt ja immerhin Länder ohne Notarzt…

    In Deutschland ist es nunmal so, dass wir ein Notarztgestütztes System haben, somit gehört der NA bei entsprechenden Stichwörtern auch nachgefordert (hier Reanimation).

    Mir ging es in meinen ersten Post darum, dass…

    1. …eine Laienreanimation das Outcome verbessert hätte.

    2. …es egal ist, ob ein NA mit alarmiert ist oder nachgefordert werden muss im Fall eines Kreislaufstillstandes, da jede RTW-Besatzung ein BLS hinbekommt. Was du, lieber ska4u angesprochen hast, sind ALS Maßnahmen, die ohne BLS effektlos sind.

    Viele Grüße

    Max

  10. @ska4u

    Ich bezog mich in meinem Post auf die Laienreanimation bzw. den BLS.

    Die ALS-Maßnahmen, die Du angesprochen hast, sind effektlos, sofern kein gescheiter BLS bzw. eine Laienreanimation durchgeführt wird -und das kann eine RTW-Besatzung bzw. ein Laie auch.

    PS: Andere Länder fahren ganz ohne Notfalldruiden, da klappt Intubieren; Adrenalin, Amiodaron und co. spritzen auch 😉

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