Wer löscht am Berliner Flughafen? Gericht soll entscheiden.

Flughafengesellschaft und Innenministerium sind sich uneinig in welchem Verantwortungsbereich der Bahnhof des neuen Flughafens liegen soll.

Um die Zuständigkeit des abwehrenden Brandschutzes beim neuen Flughafen Berlin Brandenburg ist ein Streit entbrannt. Nach einem Bescheid des Innenministeriums von 2010 ist die Flughafenfeuerwehr für den gesamten Komplex verantwortlich, inklusive dem unterirdischen Bahnhof und den Eisenbahntunneln. Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) sieht das aber anders und möchte für diese Bereiche die Zuständigkeit an die umliegenden Feuerwehren abgeben, denn der Flughafen befindet sich außerhalb von Berlin auf dem Gebiet der Gemeinde Schönefeld (Brandenburg). Laut FBB ist es überall in Deutschland üblich, dass Bahnhöfe in das Aufgabengebiet der öffentlichen Feuerwehr fallen. Die Klage liegt nun beim Verwaltungsgericht Cottbus, ein Verhandlungstermin ist aber noch offen.

Der neue Hauptstadtflughafen ist in letzter Zeit erheblich in die Kritik gekommen, denn der Eröffnungstermin wurde kurzfristig vom 3. Juni 2012 auf den 17. März 2013 verlegt. Auslöser war die nicht fertiggestellte vollautomatisierte Brandschutzanlage. Eine übergansweise teilautomatisierte Handhabung der Anlage wurde vom Bauordnungsamt abgelehnt.

Quellen: Tagesspiegel und Flughafen Berlin Brandenburg

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