Feuerwehrmann bei Straßensperrung angefahren

Ein Geländewagenfahrer in Rutesheim (BW) war mit der Vollsperrung durch die Feuerwehr nicht einverstanden und fuhr nach lautem Gepöbel einfach durch eine siebenköpfige Gruppe Feuerwehrleute.

Den 52-jährigen Rowdy interessierte dabei nicht, dass er beinahe einen jungen Kameraden schwer verletzt hätte, als er mit seinem Land Rover über dessen Fuß fuhr. Angehalten hat der Mann danach nur, um die Einsatzkräfte erneut zu beschimpfen.

Die Feuerwehr wurde auf die Nordumfahrung in Rutesheim gerufen worden, um die Straße von Getreide zu reinigen, das von einem Ernteanhänger gefallen war. Erst letzte Woche rutschte ein Motorradfahrer auf einer solchen Spur aus und verletzte sich schwer.

Nach der schnellen Flucht von der Einsatzstelle hätte der Übeltäter über das Kennzeichen ausfindig gemacht werden können, wenn er sich nicht kurz darauf selber bei der Polizei gemeldet hätte – natürlich um sich zu beschweren.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

12 Kommentare zu Feuerwehrmann bei Straßensperrung angefahren

  1. Bei uns in rlp is es aber erlaubt durchzufahren wenn die feuerwehr ohne Polizei absperrt solang keine Gefahr in Vollzug ist. Aber sollte man sich trotzdem dran halten un in keinem Fall jmd verletzen.

  2. Das gleiche Thema hatten wir auch schon, der Kamerad hatte zum Glücke Feuerwehrsicherheitsstiefel an. Er kam mit einer Brellung davon.

  3. Und….? Derartiges passiert doch inzwischen so gut wie bei jedem Einsatz, bei dem der Job der Feuerwehr irgendeinen besonders wichtigen Bürger in seinen angeblichen Freiheiten behindert.
    Kleine Kostprobe von dem, was man so bei einer Dorffeuerwehr erlebt…?

    – Frühjahr diesen Jahres…: VU auf einer Bundesstraße wegen Reifglätte, ein PKW und ein Kleinbus, eine eingeklemmte behinderte Person, an der nächsten Kreuzung wird zugemacht mit einem quergestellten Polizeifahrzeug und einem TLF.
    Was passiert…? Die Leute fahren einfach über den Parkplatz eines Hotels, immerhin ca. 5 bis 8 Fahrzeuge innerhalb von 45 Minuten.
    50 Meter weiter stehe ich um wegen einer Seitenstraße noch mal abzusperren und werde übelst angepöbelt, weil ich den Herrschaften im Weg stehe.
    Die beiden Polizeibeamten konnten kaum so schnell reagieren, wie irgendwelche ” ganz cleveren ” Autofahrer sich irgendwie an den quer gestellten Einsatzfahrzeugen vorbeimogelten.
    Frühsommer….: Brand eines Getreidefeldes und eines Traktors in unmittelbarer Nähe eines Reetdachhauses.
    Das zweite Fahrzeug hatte die Wasserversorgung über die Straße noch gar nicht ganz aufgebaut, als der erste Bürger sich schon lautstark beschwerte, daß seine freie Fahrt hier nun ein bisschen gebremst wurde.

    Spätsommer…: Garagenbrand, ein Verkehrsteilnehmer meint mit seinem tiefergelegten BMW mit geschätzten 30 Km/h über die Schlauchbrücken brettern zu müssen und wird handgreiflich, nachdem ihm dabei der Auspuff weggeflogen ist.

    März des Vorjahres….: Vollbrand eines Wohnhauses und der Nachbar wird sehr stark ausfallend, weil die DLK vor seiner Ausfahrt steht ( Null Uhr dreißig….).

  4. Ja mal wieder so einer ders “vermeintlich” besser weiß…

    ich kann davon auch ein Lied singen. Wir sind seit ein paar Jahren im Dezember für die Verkehrsregelung und für den Brandschutz auf einem Weihnachtsmarkt eingeteilt. Größere Unfälle und Verletzungen wie oben geschehen hatten wir gottseidank noch nicht.

    Speziell beim Einweisen und Absperren sind Besucher teilweise sehr uneinsichti)g und sturköpfig, und sei es nur weil das Auto vorher (Lieferant bzw. Fahrzeug mit Durchfahrerlaubnis) durchfahren durfte und er jetzt auf einmal anhalten soll oder weil er ein paar Meter mehr gehen muss, bzw. er in einer nicht mehr ganz so guten Wiese mit seinem SUV parken soll. Es kostet sehr viel Disziplin hier sachlich zu bleiben und nicht persönlich zu werden.

    Aber es gibt auch teilweise schöne Momente, die motivieren bzw. die Sinnhaftigkeit meines Ehrenamts bestätigen:

    Beispielsweise letztes Jahr hielt ein älteres Ehepaar bei meiner Straßenabsperrung an und fragten ganz freundlich warum und weshalb ich hier stehe und nach dem Weg zur Veranstaltung. Etwas komisch kam mir das schon vor…

    Ca. 4 Stunden später kamen Sie vom Weihnachtsmarkt zurück und bedankten sich für die freundliche Auskunft und die tolle Arbeit die wir auf dem Weihnachtsmarkt leisten, auch meine Kollegen wären sehr freundlich und hilfsbereit gewesen.

    Solche Momente sind viel zu selten und motivieren mich dafür umsomehr meine Freizeit und meine Fähigkeiten bei der FF miteinzubringen.

    Ich wünsche dem verletzten Kameraden Gute Besserung!

    Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr!

    Matthias

  5. Also ich bin noch nicht lange bei der Feuerwehr tätig, wir waren aber auch schon oft in solchen Situationen, und ich kann nur immer wieder sagen: Einfach ignorieren.
    Wenn die Mitmenschen merken, dass wir nicht auf ihr Gepöbel eingehen, dann lasses sie einen normalerweise in Ruhe. Bei hartnäckigeren Fällen einfach an die Polizei verweisen.
    Und falls einer Handgreiflich wird wie in Norberts Fall, dann Polizei melden und Anzeige erstatten wegen Widerstand von Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
    (StGB § 114 Abs. 3) und wird in der Regel nach StGB §113 Abs 1 u. 2 geahndet.

    Dadurch dass wir keine Dorffeuerwehr mehr sind (wir sind eine Gemeinde-FFW oder Unterstützungs- FFW) haben wir oft mit solchen Fällen zu tun, da wir im Vergleich ein recht großes Einsatzgebiet haben. Aber wir haben auch oft schöne Fälle wie von Matthias beschrieben.
    Das Beste Gefühl ist es, jemandem helfen zu können, der unser Hilfe auch annimmt und respektiert. Nur für dieses Gefühl ist es wert, bei der Feuerwehr zu sein und zu bleiben.

    Gott zur Ehr dem nächstem zur Wehr

    PS: hier die links für die 2 Paragraphen wenn sie euch interessieren

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__114.html

  6. @Peter: Wie bitte?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in RLP erlaubt sein soll, eine Straßensperre der Feuerwehr zu ignorieren!
    Und der Zusatz “solange keine Gefahr in Verzug ist” ist auch unsinn – wie soll der Autofahrer das denn erkennen können? Ich halte die Aussage daher für Humbug

  7. @Jens

    Rechtlich gesehen kann und darf die Feuerwehr nicht Straßen versperren. Es wird lediglich geduldet. Dies ist ausschließlich in der Hoheitsgewalt von z.B. Polizeibeamten möglich.

    Im Kriegsfall darf das dann noch das Militär.

    Objektiv betrachtet, ist es absolut dumm und leichtfertig die Anweisungen der Feuerwehr oder anderer Rettungskräfte zu missachten. So wird es in Zweifelsfall auch vor Gericht gesehen.

  8. Kann es sein dass hier mal ein paar Dinge verwechselt werden und um die eigentliche Sacher herum diskutiert wird?

    Ist es nicht so dass es zunächst einmal egal ist ob es ein Feuerwehreinsatz ist oder sonst ein Bürger der auf der Straße steht –
    keiner hat das Recht jemanden über den Fuß zu fahren!

    Aber auch bei einen Feuerwehreinsatz ist es zunächst mal nicht wichtig ob die Straßensperrung gerechtfertigt war oder nicht – gibt niemand das Recht einen anderen zu gefährden und schon gar nicht zu verletzen!

    Er kann eine Beschwerde oder Anzeige gegen die Gemeinde stellen – nicht gegen die Feuerwehr denn die Feuerwehr ist keine juristische Person nach dem Gesetz in BaWü.

    Für mich sind das hier mehrere Straftaten die der Fahrer begangen hat zum einen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und er hat sich
    den Anweisungen der Feuerwehr widersetzt also §113, §114 StGB (und auch noch möglich $305a StGB)

    Man sollte allerdings “sperren von Straßen und/oder Einsatzstellen” nicht mit “regeln des Straßenverkehrst” verwechseln!

    @Roland
    Dass die Feuerwehr keine Straßen sperren oder versperren darf ist absolut falsch!
    Es ist keine Aufgabe der Feuerwehr den Verkehr zu regeln ( nur in Bayern ist es eine Aufgabe der Feuerwehr bis die Polizei am Einsatzort eintrifft Bay. Feuerwehrgesetz §25 und Bay. Zuständigkeit für den Straßenverkehr $7a)
    In BaWü und SH darf die Feuerwehr mit den kleinen Lichtpfeilen dem Verkehr anzeigen das es rechts oder links an der Einsatzstelle vorbeigeht oder die Spur gesperrt ist in Bay. Sogar mit den großen Lichtpfeilen.

    Bei einer Teil- oder Vollsperrung handelt es sich aber um eine Maßnahme zum sichern von Einsatz- oder Unfallstellen!
    und hier gilt: jeder VT ist verpflichtet eine Unfallstelle zu sichern $14 und $34 StVO und für die Feuerwehr ist das Absichern von Einsatzstellen zum Schutz der Einsatzkräfte aber auch den anderen Beteiligten nach DV 1 / 2 sogar eine Pflichtaufgabe!
    Und hier liegt die Teil- oder Vollsperrung im Ermessen des ersten Gruppenführers und weiter dann beim Einsatzleiter bis die Polizei am Einsatzort eingetroffen ist!
    Und die Sperrung muss von jedem VT befolgt werden! – Das stellt sonst eine Gefährdung 315b StGB und StVO $1 Abs 2 dar!

  9. Jetzt habe ich das doch tatsächlich nochmal nachgelesen und scheinbar kursiert hier einiger Unsinn. Meines Wissens darf die Feuerwehr in allen Bundesländern Straßen sperren (zumindest im Einsatzfall!). In RLP heißt es z.B.: “Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebiets oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes.”
    Ergo darf er Straßen sperren, ja, sogar Platzverweise erteilen und diese durchsetzen! Im weiteren Gesetzesverlauf wird dieses Recht auch auf normale Feuerwehrangehörige ausgedehnt, sofern der einsatzleiter dazu nicht in der Lage ist – was wohl der Normallfall sein dürfte, der hat schließlich andere Aufgaben als eine Straße zu sperren.

    Deswegen hat ein VT auch nie, niemals das Recht, eine Straßensperre der Feuerwehr zu ignorieren/zu überfahren. Egal ob Gefahr in Verzug oder nicht. Ihm steht allerdings – wie immer in Deutschland – der Rechtsweg offen. Gegen die Gemeinde, aber theoretisch auch den verantwortlichen Einsatzleiter.

    Was hier wohl wirklich verwechselt wurde ist das Recht, den Verkehr zu lenken. D.h. einem VT zu sagen, wie er zu fahren hat. Dieses Recht hat die Feuerwehr in wenigen Bundesländern (Musterbeispiel ist hier Bayern, wo es das Recht – unter bestimmten Umständen – gibt). Regelnde Anweisungen sind also tatsächlich nicht bindend, sondern nur “Hinweise”.

    Kurz gesagt: Sagt ein Feuerwehrmann: “Straße gesperrt, biegen sie rechts ab!”. Ist die Straße gesperrt, der VT darf nicht hineinfahren. Er muss aber nicht rechts abbiegen, er kann auch anhalten, links abbiegen oder wenden (vorbehaltlich weiterer, lokaler Regelungen durch Verkehrzeichen o.ä.).

  10. @Holger

    Das Grundgesetz regelt dieses deutlich im Rahmen der Gewaltenteilung. Eine Duldung ist kein Recht.

    Ich will hier aber keine Rechtsdiskussion eröffnen, um nicht die deutsche “Absicherungsmentalität” weiter anzutreiben. Eure Vorgesetzen nutzen eine andere Interpretation, dass ist mir klar. Es gibt Gründe warum das so ist und ich verstehe es.

    Absolut recht hast bei der eindeutigen Gefährdung und Körperverletzung, die durch den betroffenen Autofahrer begangen wurde. Strafrechtlich wird das sicherlich geahndet.

    @Jens
    Die Dienstvorschrift beruht auf eine “Duldung”. Die “Duldung” ist aber kein Recht.
    Dieses “Recht” darf der Feuerwehr nicht eingeräumt werden, weil es verfassungswidrig wäre.
    “Ergo darf er Straßen sperren”
    Nein, darf “er” nicht. Es sei denn er ist Polizeibeamter. Aber es wird geduldet.

  11. @Roland:
    Das interessiert mich jetzt aber doch. Denn der von mir zitierte Abschnitt entstammt keiner Verordnung sondern einem Gesetz, nämlich dem “Landesgesetz über den Brandschutz,
    die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz” aus Rheinland-Pfalz.

    Ich gehe daher durchaus davon aus, dass das reine Sperren von Straßen sehr wohl erlaubt und nicht nur geduldet ist.

    Aber natürlich kann ich mich auch irren, mir wäre daher ein kurzer Exkurs sehr lieb, in dem du kurz darlegst, wo genau sich aus dem Grundgesetz oder weiterer übergeordneter (Bundes)gesetze sich das Verbot ergibt.

    Danke im Vorraus

  12. Es gibt einen unterschied zwischen REGELN und SPERREN.
    Die Feuerwehren in BW dürfen Strassen zum Einsatzzweck jederzeit SPERREN aber NICHT den Verkehr REGELN!
    Einzige Ausnahme: Die FW ist von der POLIZEI beauftragt worden, den Verkehr zu regeln.
    Das dürfte bundesweit so in den Feuerwehrdienstvorschriften stehen.

    Weshalb dies so geregelt ist, weiss ich nicht, aber meine VERMUTUNG ist:
    Durch die Anordnung der Polizei, geht die Haftung auf diese über (Polizeihelfer), sonst haftet die Feuerwehr (Gemeinde,Stadt) wenn etwas passiert. (Dazu müsste man die Dienstvorschriften der Polizei kennen)

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