Fall Notarzt Alexander Hatz: Schießen wir hier übers Ziel hinaus?

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Zurzeit macht der Fall um die Einsatzfahrt von Notarzt Alexander Hatz vor allem in Blaulichtkreisen die Runde. Es vergeht kaum ein Tag an dem ich nicht über irgendeinen Weg auf das Thema aufmerksam gemacht werde und um Unterstützung gebeten wird.

Ehrlich gesagt finde ich persönlich das was da gerade abgeht mehr als erschreckend. Ich lese Äußerungen und Aufrufe die mit meinem rechtsstaatlichen Verständnis nichts mehr zu tun haben. Viele vergessen völlig welche Rechte, Aufgaben aber auch Pflichten und Verantwortung jeder von uns hat wenn er in einer Blaulichtorganisation tätig ist.

Vorweg, ich maße mir nicht an konkret über den Fall Alexander Hatz zu urteilen. Ich weiß nicht wer Schuld hatte, wer einen Fehler gemacht hat und was im Detail vorgefallen ist, außer das was man in den Medien liest. Mir persönlich ist das aber viel zu wenig um aus der Ferne ein Urteil zu sprechen.

Reflexartig findet aber ein Aufschrei unter uns statt. Ohne einen Funken Selbstkritik wird der Anzeigenerstatter massiv in den sozialen Medien angegangen. Teilweise wird sogar gefordert den Namen auf Facebook zu veröffentlichen. Feuerwehren machen über ihre offizielle Facebookseite auf den Fall aufmerksam und schüren Angst, weil nach diesem Urteil jeder der eine Sondersignalfahrt durchführt um seinen Führerschein bangen muss.

Ist das wirklich der richtige Weg? Ist unser Selbstverständnis, dass wir über dem Gesetz stehen. Dass wir Kritik an uns niederbügeln, richterliche Entscheidungen aus der Ferne in Frage stellen und im Netz aufhetzen?

Macht und Rechte bedeuten auch Verantwortung

Keine Frage, das ganze Jahr über leisten wir alle großartiges. Wir retten Leben, helfen Menschen, schützen Sachwerte und viele Leute sind verdammt froh dass es uns gibt und dass wir kommen. Um das erfolgreiche machen zu können bekommen wir vom Staat viel Macht. Dies geht soweit, dass die Feuerwehr Grundrechte einschränken kann, oder aber, wie im konkreten Fall, wir uns über die Straßenverkehrsordnung hinwegsetzen können. Dabei darf man aber auch ein wichtiges Prinzip nicht vergessen, das da lautet „Verhältnismäßigkeit“.

Auch wir als Retter, haben keine Narrenfreiheit. Wir bewegen uns nicht im rechtsfreien Raum in dem wir tun und lassen können was wir wollen und das alles unter dem Deckmantel „Leben retten“. Ganz ehrlich, das ist auch gut so.

Wir machen unser Ehrenamt oder unseren Job tausendfach ohne dass es Probleme gibt. Tja und dann gibt es wenige Fälle bei denen etwas falsch gelaufen ist. Bei denen sich der Bürger oder aber auch wir als Vertreter von Blaulichtorganisationen, falsch verhalten haben. Jeder von Euch der schon lange genug dabei ist wird solche Situationen schon erlebt haben. Und ja, da gibt es auch Momente bei denen ich der Meinung bin, dass der Fehler bei uns liegt. Dass wir uns bewusst oder unbewusst in unterschiedlichen Ausprägungen falsch verhalten haben. Und genau für solche Fälle gibt es auch für uns Grenzen, die im Extremfall auch von richterlicher Seite aufgezeigt werden müssen.

Wir dürfen unsere Kritikfähigkeit nicht aus dem Auge verlieren

Wir alle genießen in der Bevölkerung hohes Ansehen. Die Bürger vertrauen uns weil sie der Meinung sind, dass wir unsere Aufgabe gut machen. Lasst uns dieses Vertrauen nicht durch einen falsch verstandenes Gemeinschaftsgefühl kaputt machen. Es spricht nichts dagegen sich für eine Sache einzusetzen und zu unterstützen. Hierbei dürfen wir aber nicht die Rechtsstaatlichkeit und unsere eigene Kritikfähigkeit aus den Augen verlieren.

Ich wünsche den Prozessbeteiligten ein faires und ehrliches Verfahren. Nein, ehrlich gesagt wünsche ich es uns allen. Denn ich bin fest der Überzeugung, dass wir alle in einem Land leben wollen, indem das genau so ist und nicht durch Onlinemeinungen oder Mitgliedschaft in einer Organisation, Recht gesprochen wird.

60 Kommentare zu Fall Notarzt Alexander Hatz: Schießen wir hier übers Ziel hinaus?

  1. Vielen Dank für diesen großartigen Kommentar. Spricht mir voll aus der Seele und hat meine Hoffnung in die Menschheit gerade ein bisschen wiederhergestellt 😀

    • Hallo nach §38 Wege und Sonderrechte unter gebürender Vorsicht.
      Wie die meisten von Uns Menschenleben geht vor Sache.Diesen Personen wo dies angezettelt haben, wünsche ich so trauig es klingen mag das diese mal in eine Notlage kommen, wo Sie froh sind um jede Hilfe wo zügig Vor Ort ist.

    • Wenn die ganzen verdummten autofahrer rechts ran fahren würden wenn sie blaulicht sehen dann müsste ein notarzt nicht überholen… hab das schon so oft erlebt das man es nicht auf die reihe bekommt das einsatzfahrzeug durch zu lassen. Aber wehe es geht um den eigenen arsch da können die helfer niee schnell genug da sein….

  2. Der kollektive Aufschrei kommt durch das Gefühl, dass in diesem Land
    Geld vor Menschenleben geht und Rechtssprechung nichts mit Verstand zu tun hat.Beispiele dafür kann ich benennen! Hätte man Herrn Hoeneß enteignet statt ihn zu feiern
    könnte man von diesem Geld die Fahrer für die Notärzte bezahlen.
    Es wird immer Einzelfälle geben, dass ein Helfer die Verhältnismäßigkeit falsch einschätzt. Wenn das der Maßstab unseres Handelns wäre, müssten wir jede Woche unsere Regierung auswechseln.
    Wer die Helfer nicht ehrt, ist die Hilfe nicht wert !

    • johann seliger // 8. Februar 2015 um 19:17 // Antworten

      mit der gleichen Berechtigung wie Sie die Enteignung von Herrn H. fordern, könnte ich den lebenslanger Führerscheinentzug für den Notarzt fordern! Sie haben von dem Artikel leider nichts, aber auch gar nichts verstanden. Das sind Stammtisch-Parolen! Traurig – traurig…

      • Da sie scheinbar umfassend über das Ereignis informiert sind, wäre ich Ihnen dankbar , wenn Sie mir schildern würden, wie das “Fehlverhalten” des Notarztes bewiesen wurde. Herzlichen Dank.

    • Komisch für was alles ein Uli Hoeness herhalten muss. Wohl auch für die eigene Unzulänglichkeiten vieler leute, auch politike rund in den medien. Statt sich mit Sachverhalten mal emotionslos (also auf einer Meta-Ebene) auseinander zu setzen, wird in Großbuchstabenmanier Stammtischpolitik betrieben – ob selbst im Bundestag, im Fernsehen oder bis runter zu dem “Niveau” hier…
      Und dann stellt man leider immer mehr fest, dass sich langsam die Mehrzahl unserer Bevölkerung cerebral “enteignet”.
      Apropos, mehr als 90% der Bundesbürger sind Steuerbetrüger!!! (denn ob ein “Fachbuch” bei der Steuer einegschleust wird, die KM aufgerundet oder mal ‘ne Kleinigkeit schwarz bezahlt wird…)
      Fazit: Wer im Glashaus wohnt, sollte nur im Dunkeln v….”
      das gilt auch für die Gutmenschen unter RD-FW- oder anderen “Rettern”…
      Achja, ein Chapeau! an den Verfasser des oben stehenden Artikels!!
      Einer der offensichtlich Wenigen im Lande, die noch klar und über den Tellerrand hinaus schauen können.

    • ulrich Waibel // 10. Februar 2015 um 10:22 // Antworten

      Unrecht mit unrecht uz bekämpfen auge um Auge Zahn um Zahn,
      haben wir denn immer noch nichts gelernt?

  3. Patrick Weegen // 8. Februar 2015 um 17:36 // Antworten

    Dieser Kommentar spricht mir aus der Seele. Es ist absolut unsinnig, einen Freibrief für Blaulichtfahrten zu erteilen. Ich kenne die Situation selber hinter dem Steuer zu sitzen und zu wissen, dass gerade jemand auf meine / unsere Hilfe wartet und weiß wie viel Selbstbeherrschung es kostet nicht das Gaspedal ständig auf Endanschlag zu halten. Das Hirn des Fahrers darf nicht mit dem Einschalten der Sondersignaleinrichung abgeschaltet werden. Und denen bei denen es doch so ist, muss es eben auf dem weg einer Strafe, die richtig weh tut, beigebracht werden.

    @Onkel Jens: Es ist vollkommen egal ob der NA selber fährt oder nicht. Die Situation ist für beide die selbe. Ich bin allerdings schon sehr dafür, dass der NA nicht selber fährt.

    • Richtig, die Situation wäre die selbe. Doch der Fahrer könnte sich auf´s Fahren konzentrieren und der NA auf die medizinischen und psychischen Anforderungen des Einsatzes.Denn eine Kalamität bleibt immer : Kommt der NA zu spät, zeigen ihn die Eltern an; passiert unterwegs etwas , droht dort eine Anzeige.

  4. Ich glaube es geht bei dem Aufschrei nicht nur um kollegtives Gemotze. Vielmehr geht es wohl darum Verständnis dafür aufzubringen, warum eine Nötigung, wie sie täglich wohl 100 fach ohne Sondersignal passiert, in dem vorliegenden Fall so gravierend bestraft wird. Rufen sie doch mal die Polizei an und versuchen Anzeige zu erstatten, weil irgend ein Verkehrsteilnehmer in den Gegenverkehr überholt hat und die Situation nur durch Ausweichen Richtung Bankett gelöst wurde. Aussage gegen Aussage, keinen Schaden…. Viel Glück. Aber in diesem Fall schießt man dermaßen über das Ziel hinaus, das wohl ein Aufschrei gerechtfertigt ist. Natürlich muss mit Sorgfalt gefahren werden, aber wenn jetzt jeder mit Sonderrechte Angst haben muss, härter bestraft zu werden wie der normale Autofahrer, dann wird wohl bei manch einem Einsatz das Sondersignal ausbleiben. Und wenn dann ein Patient auf der Strecke bleibt, tja dann musste wenigstens niemenad von seiner geplanten Strecke ausweichen.

  5. Prof. Dr. Dieter Müller // 8. Februar 2015 um 19:28 // Antworten

    Ich beobachte die Entwicklung der Berichterstattung über diesen Fall mit großem Interesse von Beginn an. Dieser Bericht ist ein Lichtblick in der Berichterstattung, weil der Autor einen neuen, bewusst neutral gewählten Blickwinkel einnimmt. Aus meiner juristischen Sicht werden in der Diskussion, einmal ganz abgesehen von den hinderlichen subjektiven Gefühlen, verschiedene Bereiche vermischt. Das erschwert oder behindert die notwendige Diskussion. Aus meiner Sicht steht das gesamte bayerische System selbst fahrender Notärzte auf dem Prüfstand. Nicht ohne Grund werden Notärzte überall von Rettungsassistenten gefahren, damit sie sich auf den künftigen Einsatz schon während der Fahrt konzentrieren können und nicht eine nur selten ohne Stress verlaufende Blaulichtfahrt selbst absolvieren müssen. Zwangsläufig stellt sich mir die Frage, ob der Notarzt zum Einsatzfahrern qualifiziert wurde. Wie ist sein Aus- und Fortbildungsstand hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, der verkehrspsychologischen Faktoren und der Fahrphysik? Ich hoffe, dass diese und die Fragen zu den Tatsachengrundlagen des Strafbefehls im Prozess grundsätzlich geklärt werden.

  6. Der Artikel ist ja sehr schön neutral geschrieben, ob er das wohl auch wäre wenn es um das Leben der eigenen Tochter gegangen wäre? Man will jetzt einen Notarzt für etwas bestrafen, von dem wir alle nicht wissen wie es vorgefallen ist, sicher ist nur: Das Leben eines kleinen Mädchens stand auf dem Spiel. Wie setze ich also diese beiden Punkte in ein Verhältnis der Angemessenheit? Ich frage deshalb ganz direkt und ohne angebliche Neutralität: Ist eine Nötigung verhältnismäßig wenn das Leben eines Kindes auf dem Spiel steht? Wer die Frage mit “Nein” beantwortet hat meiner Meinung nach kein Herz und in einer HiOrg nichts verloren!
    In der Hoffnung, dass alle Einsatzfahrzeug-Blockierer in Zukunft genauso bestraft werden.

    Rainer

    • Tja lieber Rainer, die Antwort auf Deine etwas verwirrende Feststellung
      “da will man Jemand für etwas bestrafen, von dem wir nix wissen..” gibst Du Dir aber schon selbst.
      Wie würdest Du heute schreiben / reagieren, wenn bei dieser Blaulichtfahrt Dein Kind (oder alternativ, ein sehr lieber Angehöriger, oder gar Du selbst) einen lebensbedrohlichen Schaden erlitten hätte…
      Genau!
      Nachhilfe geben Dir übrigens auf Youtube mehrere Videos des hr über einen vor “Potenz” (nicht zu verwechseln mit Kompetenz!) strotzenden selbstfahrenden NA aus Ostbayern. Der Cowboy schafft es immerhin mit 130km/h durch die Ortschaft! – da können Du und Viele hier sich noch eine dicke Scheibe abschneiden! (Hoffentlich nicht…)

    • Nach dem derzeitigen Kenntnisstand stand nicht nur das Leben des Mädchens auf dem Spiel, sondern auch das der beiden entgegenkommenden Autofahrer. Wie schnell so etwas fürchterlich schief geht sah man ja gestern bei Ibbenbüren, wo die Autofahrerin nicht überlebt hat.

  7. Viel zu emotional das ganze… Es wurden keine Zeugen gehört, es kam zu keiner Verhandlung. Warum wird vorab so eine Hetze betrieben? Aber auch gegen alle Seiten… Ich bin gespannt auf das Verfahren und werde mir dann eine Meinung erlauben.

  8. Martin Böttcher // 8. Februar 2015 um 20:26 // Antworten

    Wunderbar, endlich ein reflektierter Artikel zu dem “Fall”, jenseits des Empörungsreflexes. Erfrischend. Dankeschön!

  9. “Vielmehr geht es wohl darum Verständnis dafür aufzubringen, warum eine Nötigung, wie sie täglich wohl 100 fach ohne Sondersignal passiert, in dem vorliegenden Fall so gravierend bestraft wird.”

    Eine Geldstrafe im unteren Bereich von ca. 30-40 Tagessätzen (maximale Strafandrohung: bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) und die Verhängung der Mindestsperrfrist (maximale Sperrfrist: 5 Jahre oder dauerhaft) sind sicherlich alles, aber nicht “gravierend”; sie weichen wenn dann von den üblichen “Tarifen” nach unten ab, zumal die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen wurde.

    Und selbstverständlich wird die Gefährdung von Leib, Leben oder erheblichen Sachwerten – und um diesen Vorwurf, also eine Straßenverkehrsgefährdung, geht es vorliegend, nicht um bloße Nötigung – auch beim “normalen” Verkehrsteilnehmer geahndet. Nur strikter.

  10. bei Einsatzfahrten wird naturgemäß immer irgendwer gefährdet und “genötigt”. Das liegt in der Natur dieses Jobs. Dabei kommt es leider immer wieder zu gefährlichen Grenzsituationen die es zu vermeiden gilt. Wer das leugnet, fährt entweder keine Einsätze oder hält sich für fehlerfrei. Solange es sich bei so einem Vorfall um einen Einzelfall handelt, muss man selbstverständlich die Umstände würdigen und nicht solche drakonischen strafen verhängen. Wenn wir Einsatzfahrer jedesmal den Führerschein und tausende Euro abgeben müssten sobald sich jemand genötigt oder gefährdet fühlt, könnten wir diese Arbeit einstellen. Keiner will die leichtsinnigen Rettungsrambos in Schutz nehmen. Aber so einer scheint der Kollege ja wohl nicht zu sein.

  11. Terje van der Leeden // 8. Februar 2015 um 21:20 // Antworten

    Meiner Meinung nach hat eine 4500€ Strafe und ein 6 monatiges Fahrverbot NICHTS aber auch rein GAR NICHTS mit Kritikfähigkeit zu tun. Es wurde aus Annahmen eines Autofahrers ein Urteil gebildet und zwar OHNE PROZESS und nur darum geht es in der Petition. Das man dem Rettungsfahrzeug auf BEIDEN Straßenseiten Platz zu machen hat, interessiert in Deutschland eh niemanden. Da wird auf der Gegenfahrbahn munter weiter gefahren oder auf der Landstraße nicht mal auf der eigenen Fahrspur rechts rangefahren sondern mit normalem Tempo weitergefahren was uns in den Gegenverkehr drängt der sich dann ebenso wenig für das entgegenkommende Fahrzeug interessiert geschweige denn rechts ran fährt und anhält. Und ich finde es GUT, dass das “Urteil” in Frage gestellt wird. Denn jeder ist sich seiner Verantwortung und Macht mit Sonderrechten bewusst und falls nicht, wird es Kollegen aufgefallen sein und wird daraufhin angesprochen. Wenn besagter Arzt nun seit über 30 Jahren schon mit Blaulicht unterwegs ist, glaube ich kaum, dass er seit dieser Zeit Verkehrsrowdy und Machtausnutzer in einem ist.

  12. § 35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Den habe ich ich nicht ohne Grund hier als erstes rein gestellt. Fakt ist eins, sollte es zur Verurteilung kommen, werden die Einsatzfahrer nur nach der STVO verhalten und diesen § ausser acht lassen. Was dann kommt kann ich mir gut vorstellen.

    Von dieser Sicht aus, ist es nicht annehmbar, das der Notarzt verurteilt wird. Wenn den Politikern und Richtern Menschenleben nicht mehr wert ist, schaffen wir die Rettungskräfte ab und schließen alle Krankenhäuser und Ärztehäuser.

    • Aber die StVO hat rein gearnichts mit dem StGB zu tun. Sonderrechte nach §35 StVO geben also niemandem das Recht Straftaten zu begehen.

  13. Den meisten, die sich an der Diskussion beteiligen fehlt das Verständnis von den grundlegenden Rechtsfragen, das gilt auch für den Autor. So geht es keinesfalls um die Frage, ob “Leben retten” dazu berechtigt sich über das Gesetz zu stellen.

    Die Frage ist ob ein rechtfertigender Notstand vorliegt wenn während einer Einsatzfahrt eine Verkehrsgefährdung begangen wird. Wesentlich dafür wird wohl die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern sein. Da ich davon ausgehe, dass per Definition es bei so gut jeder Einsatzfahrt zu einer oder mehreren Verkehrsgefährdungen kommt, hat diese Frage durchaus grundlegende Bedeutung für die Rettungsdienstpraxis.

    Deshalb halte ich den Aufstand für mehr als notwendig.

    • Eine konkrete Gefährdung bewusst in Kauf nehmen um eine andere Gefährdung abzuwenden? Meiner Einschätzung nach dürfte es sich hier um gleichwertige Rechtsgüter handeln.
      Wir müssen uns natürlich nicht darüber unterhalten, dass jede Inanspruchnahme von Sonderrechten bzw. Einforderung von Wegerechten mit einer abstraketen Gefährdung einher geht. Wenn die Gefährdung konkret wird, hat der Einsatzfahrer was falsch gemacht.

      • Das sehe ich anders. Eine vorliegende akute Lebensgefahr ist eine andere Form der Gefährdung als die Notwendigkeit ins Bankett auszuweichen.

        Die von Ihnen vorgeschlagene Grenze zwischen abstrakter und konkreter Gefährdung lässt sich denke ich in der Praxis nicht ziehen. Ich bin der Ansicht dass ein Urteil gegen den Notarzt massive Konsequenzen hat…

  14. Eigentlich geht es doch schon gar nicht mehr um den Notarzt.
    Es geht um das Verhältnis der Gesellschaft zu ihren BOS-Kräften und es geht um den gegenseitigen Respekt.
    Im vorliegenden Fall hat sich doch ganz offensichtlich der Anzeigenerstatter ungerechtfertigt genötigt gefühlt.
    Vermutlich ist ihm in der stressigen Begegnungssituation ein Fehler unterlaufen, er war überfordert und jetzt wollte er mal glattziehen, daß es eben dochnicht ssein Fehler war. Was ist da einfacher, als einfach mal den Notarzt anzuzeigen und so das eigene Ego wieder aufzupolieren! ?
    Nein! Wir stehen nicht über anderen Gesellschaftsteilen. Aber jede BOS-Kraft – unabhängig davon, ob freiwillig oder professionell – kann Respekt und Verständnis für die Tätigkeit erwarten.
    Beides geht in unserer Gesellschaft mehr und mehr verloren.

  15. Warum da so ein Aufriss gemacht wird, solange niemand zu schaden gekommen ist und ein Menschen Leben gerettet wird ist doch alles okay?

    Dieser Rechtsstaat lässt diesen Sozialen Bereich sowieso außer acht, im Gesundheitswesen herrscht Überlastung, ständig Druck, und es interessiert auch niemanden.

    Aber lieber jemanden verfolgen der seiner Pflicht nachkommt…
    Bin Fassungslos..

  16. Dann hoffe ich mal das dein Führerschein mal in gefahr ist weil du angeschi××en wirst für eine normale Blaulichtfahrt. Vielleicht überdenkst du den quatsch da oben mal. Was ein gesülze.

  17. Endlich ein distanzierter Kommentar. Hier sehe ich aber auch Medien und Staatsanwaltschaft in der Schuld. Es gibt zuviele Verallgemeinerungen. Wesentliche Punkte die ich kritisieren muss:

    A) Es werden keine näheren Umstände genannt. Es wird nur genannt, dass ein Autofahrer Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet hat. (Sollte es der Wahrheit entsprechen, dass die Anzeige ohne Beweise zum Strafbefehlt geführt hat könnte jeder, der sich wegen Blaulicht und Horn genötigt fühlt, eine Anzeige erstatten!)

    B) Die anzeigende Person soll selbst Jurist sein. (Für mich fragwürdige Feststellung! Falls real, könnte hier eine Profilneurose im Spiel sein?)

    C) Die Netzgemeinde fordert Lynchjustiz. (Großer Fehler! Es ist ein Prozess der alles klären wird!)

    D) Der Generalstaatsanwalt hat sich inzwischen eingeschaltet, dass große Medien- und Öffentlichkeitsinteresse hat dazu geführt. (Hier kann bei einer falschen Entscheidung ein Präzedenzfall geschaffen werden!)

    • Ich denke das hohe Interesse in der Bevölkerung und der Medien hat dazu geführt das dass Verfahren eingestellt wird. Es War von Anfang an klar das sich der Staatsanwalt und der Richter sich genau überlegen würden was sie tun. Die hohe Aufmerksamkeit hat genau dazu geführt, was meinst Meinung nach völlig korrekt War. Justizia hat ausnahmsweise mal die Augen nicht verschlossen! 🙂

  18. Tja lieber Bobby, dann schaffen wir Sondersignale einfach ab, dann wird auch niemand gefährdet. Das wäre die Quintessenz aus Deiner Argumentation, oder? Denk mal darüber nach……

    • Das habe ich so nicht gesagt!
      Jeder der am Straßenverkehr teilnimmt, ist potentiell gefährdet oder gefährdet selbst Andere. Bewusst wird einem das alles erst, wenn’s kräftig schief geht. Ich kann da mitreden, denn bei mir ging es schief… Auch wenn hier der andere Verkehrsteilnehmer völlig falsch gehandelt und laut urteil den Unfall zu 100% verursacht hat, laufe ich seither als “Krüppel” durch die Gegend. Spätestens dann kommt man ins Grübeln, ob alles was quasi erlaubt ist auch immer sinnvoll und vor allem zum Wohle aller Beteiligten umgesetzt werden kann.
      Ich hab ejedenfalls meine Schlüße daraus gezogen und gehe mit Vorwürfen, Schuldzuweisungen, etc. etwas nachdenklicher um. Das schließt aber auch ein, dass ich mir ohne Akteneinsicht, Videoaufzeichnung oder persönlich Dabeigewesen zu sein eben kein Urteil über Schuld oder Unschuld erlauben kann und möchte. Genau hier ist beim Kommentareröffner der hebel angesetzt worden, Danke dafür.
      Alle anderen Spekulationen sollte man lassen und lieber öfter das eigene Handeln hinterfragen. Einer Rettungsdienstlerwitwe ist wenig bis gar nicht geholfen, wenn sie weiss – er hatte aber Recht! Und wenn der “Gegner” tot oder schwer verletzt/dauerhaft behindert ist, guckst Du auch sehr, sehr dumm aus der Wäsche, egal ob Du schuld bist oder nicht. Das Gas lupfen kann man, einen Crash rückgängig machen geht nicht. Und Sonderrechte stehen im Gesetz – ja, aber alles was im Gesetz steht stellt noch lange keinen Freibrief aus.
      In diesem Sinne ….

  19. Vielen Dank für den Artikel.
    Ich finde es schlimm das eine Petition erstellt wurde, die Freispruch fordert. Danach kann und darf sich kein Richter richten. Ein Richter muss die Fakten und Aussagen der Beteiligten betrachten und dann anhand der Gesetze ein Urteil bilden.

    Wo kommen wir den hin wenn demnächst nach Petitionen Urteile gebildet werden?
    Was wenn für ein mutmaßlicher Mörder in einer Petition lebenslange Haft gefordert wird?
    Wenn das alles normal wird, dauert es nicht mehr lange und wir fangen an Hexen auf dem Marktplatz zu verbrennen.

  20. Ein ganz hervorragender Kommentar, der überfällig . Jede Silbe ist richtig und wichtig. Feuerwehr muss auch lernen, dass sie nicht über dem Gesetz steht, sondern Teil des Gesetz ist. Herzlichen Dank.

  21. Danke viele sprechen mir hier aus der Seele! ganz besonders der Kommentar Verfasser
    Es ist gut daß es für BOS diese Sonderechte gibt. Sie geben mir jedoch keinen Persilschein
    Und zu der hier heiß diskutierten
    Situation kann ich nur sagen
    1. Es wäre für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll im gewissen Turnus eine theoretische
    Nachschulung zu absolvieren
    2. für BOS Fahrer ein spezielles Training einzuführen

  22. ich bin der Meinung das alle Blaulichtfahrzeuge mit sogenannten Dashcams ausgerüstet gehören. Diese dürften nur aktiv sein wenn die Sondersignalanlagen eingeschaltet werden, die Aufnahmen müssten (sicher!) aufbewahrt werden und nach x-Monaten gelöscht werden. Die Aufnahmen dürften auch nur als Beweismittel nach Unfällen oder eben solchen Anzeigen genutzt werden (Freigabe durch ein Gericht). Ich denke das würde UNS Blaulichtlenker (fahre selbst RTW, NEF & Feuerwehrfahrzeuge) vor evtl. falschen Aussagen schützen und ggf. auch ein Fehlverhalten beweisen. Aber hier geht wieder mal die Freiheit des eigenen Bildes und der vorgeschobene Datenschutz vor…

  23. René Sacher // 9. Februar 2015 um 10:29 // Antworten

    Hallo,
    ich bin als Berufskraftfahrer jede Tag auf der Straße unterwegs.
    Dabei erlebe ich quasi täglich wie Fahrzeuge mit Sondersignal im Einsatz ignoriert oder behindert werden.
    Wenn in der Fahrschule alle aufgepasst hätten und sich daran halten würden einem solchem Fahrzeug rechtzeitig Platz zu machen, könnte es zu solchen Situationen garnicht kommen!! Daher halte ich es durchaus für realistisch das wieder jemand den Notarzt bewusst ignoriert hat. Wenn man mal die Straße sieht auf der es passiert, sein soll kann mir keiner erzählen das man den Notarzt nicht hat kommen sehen. Sorry aber wenn dem so wäre dann hat diese Person allgemein ein Problem mit der Wahrnehmung des Verkehrs und sollte nicht mehr fahren!
    Wir Kraftfahrer müssen alle 5 Jahre zur medizinischen Untersuchung und ab 50 sogar alle 5 Jahre zur MPU!! Mindestens die medizinische Untersuchung der Fahrtauglichkeit sollte ab 50 generell Pflicht werden. Jetzt kann man mich gerne steinigen, nur sind das Erfahrungen die ich jeden Tag mache!

  24. Vielen Dank für den neutralen und an Fakten nicht Emotionen orientierten Artikel! Leider zeigen viele Kommentare, dass viele BOS-Angehörige keine Ahnung von den Regeln der StVO im Einsatzfall haben. Zugegeben, die §§ 35 und 38 StVO sind nicht grade leicht verständlich. Dennoch sollte jeder potentielle Fahrer eines Einsatzfahrzeuges wissen, wo die Grenzen der Sonderrechte (§ 35) und des Wegerechtes (§ 38) liegen.
    Sonderrechte befreien nur von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Von Ihnen darf nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Gebrauch gemacht werden (§ 35 Abs. 8 StVO). In dem Moment, in dem ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, verstößt der Einsatzfahrer bereits gegen die Regelungen zum Gebrauch von Sonderrechten. Wenn er darüber hinaus auch noch Straftatbestände verwirklicht, so kann er sich auf § 35 StVO nicht berufen.
    Im gleichen Maße bedeutet das Wegerecht nach § 38 StVO nur, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben, wenn sie das Blaulicht und Martinshorn sehen/hören. Es gibt jedoch keine Berechtigung für den Wegerechtsfahrer, sich selbst freie Bahn zu schaffen.
    Im Übrigen sollte jedem Einsatzfahrer bewußt sein, dass die Einsatzfahrt beendet ist, sobald es zu einem Unfall kommt. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.
    Zu dem konkreten Fall läßt sich ohne Kenntnis des genauen Herganges nichts Konkretes sagen. Jeder BOS-Angehörige sollte aber so viel Vertrauen in unseren Rechtsstaat haben, dass er auf ein faires Verfahren und ein richtiges Urteil vertraut.
    Jedem potentiellen Einsatzfahrer kann ich nur raten, bei seinem Dienstherren auf eine ordentliche Aus- und Fortbildung zu pochen. Dazu gehört auch das Verkehrsrecht.
    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – eine gute Ausbildung aber vor vielen Fehlern!

  25. Das ist ein vermeintlich toller Kommentar, der aber zwei wesentliche Dinge nicht erwähnt und deshalb genauso mangelhaft ist, wie viele Kommentare in den Social Media:
    1. Der Notarzt hat einen Strafbefehl bekommen. D. h. es gab keine Verhandlung vorher, in der die Beweise beider Seiten ausreichend gewürdigt wurden. So etwas ist bei Ladendiebstahl durchaus üblich, in einem Verfahren mit derartiger Tragweite für den Beschuldigten und Signalwirkung für viele haupt- und ehrenamtliche Rettungskräfte nicht einmal annähernd angemessen.
    2. Apropos Signalwirkung: es ist nicht nur ein Zeichen an die Helfer, das künftig für Rechtsunsicherheit sorgt. Eine Verurteilung ist auch eine Zeichen an alle notorischen Nörgler und Besserwisser in Deutschland. Wird der Strafbefehl nicht zurück genommen, kommt es vielleicht nicht zu einer Klageflut, aber doch zu einem Anstieg der Anzeigen gegen Fahrer mit Sonderrechten. Als die, die sich durch uns schon immer gestört fühlten (und da gibt es reichlich, das wissen hier alle) sehen sich dann bestätigt.

    Sollte der Notarzt tatsächlich Mist gebaut haben, muss er bestraft werden, da sind wir uns alle einig denke ich, aber ohne Vefahren ist das alles mehr als fragwürdig.

  26. Sehr gut geschrieben!!
    Man sollte immer beide seiten bzw. Fakten kennen, dann kann man sich ein Urteil erlauben!
    Das was jetzt hier im internet abgeht ist Selbstjustiz und entspricht nicht der Fairness!!
    Icjhhabe bei keiner Petition oder Hetzkampagne mit gemacht….weil icj nicht beide seiten kenne!
    Wir haben nicht das Recht mit sonderrechten und Signal andere zu gefährden auch wenn ein anderer Mensch in Gefahr ist!
    Es bringt demjenigen nichts wenn man selber am Baum hängt!!
    Icj habe viele Einsätze hinzer mir und bin heute noch sehr anhespannz wenn ich mit sonderrechten fahre, man muss auch mit fehker anderen rechnen.
    Denn ich habe Familie und will meine kinder groß werden sehen!!
    Liebe grüße ein Rettungsassistent von der Mosel

  27. Bitte dir Rechtschreibung überlesen…mein handy spinnt bzw der daumen ist zu dick.
    danke euch im vorraus …

  28. Udo Burkhard // 9. Februar 2015 um 12:53 // Antworten

    Der Wunsch nach eindeutiger Klärung geht wohl leider nicht in Erfüllung. Die StA hat den Strafantrag offenbar zurückgezogen.

    https://www.facebook.com/groups/839674882761776/permalink/841942989201632/

  29. sollte der notarzt mit blaulicht und sirene gefahren sein, frage ich mich wie man in eine derartige situation kommen kann, das man durchs panische ausweichen im seitenstreifen landet. Ich bremse in solchen situationen auch im Gegenverkehr runter, käme der mir zu weit entgegen würde der in mir landen, weil ich gar keine geschwindigkeit zum ausweichen hätte….. hat der notarzt allerdings keine leuchte und sirene angehabt… dann sollte man den durchaus strafrechtlich belangen.

  30. Endlich mal ein sinnvoller Artikel.
    Letztendlich hat der Notarzt den Straßenverkehr gefährdet, das man das auch mit Sonder- und Wegerecht nicht darf, sollte jedem Mitglied einer HiOrg bekannt sein. (Wenn nicht sollte mal wieder eine gute Ausbildung zum Thema STVO Paragraph: 35 und 38 abgehalten werden)

    Hätte er keinen Fehler gemacht, wäre er auch nicht verurteilt worden.
    In Deutschland werden solche Entscheidungen immernoch nach Fakten beurteilt und im Zweifel endet es immer für den Angeklagten.

    Das ständige rumgeheule: “Schafft das Blauchlicht doch gleich ab”, “das ist ehrenamtsschädigend”, “Ich wünsche euch das ihr mal Hilfe braucht…”
    ist einfach nur lächerlich.
    Es zeigt wie einfach gestrickt manche Leute hier sind und was sie für ein Wissen von Rechten und Pflichten in einer HiOrg, Feuerwehr… haben.

    Manche haben anscheinend das Gefühl das ein Ehrenamt oder Beruf im Rettungswesen/ der Feuerwehr zu allen Dummheiten ermächtigt und man egal was man für eine scheiße baut, nicht kritisiert oder bestraft werden kann.

    Ich bin selbst in einer Feuerwehr und denke das manche einfach öfter mal ihr Hirn einschalten sollten.
    Ständig will das Ehrenamt die Füße geküsst bekommen.
    Narrenfreiheit im Straßenverkehr, Protzpalast als Feuerwehrhaus, Eierlegendeswollmilchsau Feuerwehrauto.

    Denkt mal drüber nach.

    Ich kann ja einfach mal eure Gedanken weiterspinnen:
    Notarzt fährt 120 im Ort, überfährt ein Kind.
    Er hatte Blaulicht an. Alles richtig gemacht, er wollte ja nur der alten Oma helfen, auch keine Strafe ?

    Es schneit, Maschinist vom HLF fährt mit 80 um eine enge Kurve, er hat Blaulicht an, natürlich schafft er die Kurve nicht und das HLF verunglückt. 6 Kameraden sterben. Alles richtig gemacht, er wollte ja nur bei einem anderem VU helfen.

    Gasaustritt, Feuerwehr kommt, Feuerwehrmann macht im Keller ein Feuerzeug an (er sieht ja nix im dunkeln), Verpuffung.
    Alles richtig gemacht, er wollte ja nur helfen.

    Kopf einschalten hilft manchmal mehr, wie mit Sonderrechten zum Einsatzort zu fahren.

  31. Richtig ist, dass gegenüber dem Beschuldigten Notarzt ein Strafbefehl erging, also ohne öffentliche Gerichtsverhandlung. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Beweise gewürdigt worden seien. Vielmehr würdigen Staatsanwaltschaft und Gericht die vorliegenden Beweise (hier wohl hauptsächlich zu Protokoll genommenen Zeugenaussagen) ebenso wie die Einlassung des Beschuldigten zu dem Vorwurf. Bei Erlass eines Strafbefehls muss das Gericht ebenso von der Schuld überzeugt sein, wie bei einem auf die Hauptverhandlung ergehenden Urteil.

    Die Signalwirkung des Falles ist unstreitig groß. Dies mag grade ein Grund für die Staatsanwaltschaft gewesen sein, einen Strafbefehl zu beantragen anstatt öffentlich Anklage zu erheben.

    Der Fall ist nun öffentlich. Was konkret passiert ist, können nur die Beteiligten Personen, Behörden udn Gerichte nachvollziehen. Persönlich hoffe und wünsche ich, dass sich der Vorwurf als haltlos erweist. Es bleibt jedoch dabei, dass jeder Einsatzfahrer vorher ausreichend geschult sein sollte.

  32. Eigentlich ist der Kommentar oben in meinem Sinne. Aber! Die Mentalität in Deutschland verändert sich immer mehr zum negativen. Nach 28 Jahren im täglichen Einsatz sehe ich den Verfall von Gemeinschaftsdenken und Hilfsbereitschaft. Angefangen bei den sinkenden Zahlen bei der ehrenamtlicher Arbeit bis hin zum Egoismus. Ich hatte die Möglichkeit in anderen Ländern im Einsatzdienst mitzuarbeiten. Sicherlich gibt es Länder wo überhaupt kein Platz gemacht wird das liegt aber hier daran das in diesen Ländern Blaulicht und Sirene mißbraucht wurden. Hier in der BRD ist es der pure Egoismus. Mein Auto meine Straßenseite. Und genau diese Menschen sind auch die die vor Gericht ziehen weil die Hilfsfrist nicht eingehalten wurde. Amerikanische Mentalität! Ich verklage alle die mir quer kommen.

  33. Döllinger Stefan // 9. Februar 2015 um 16:46 // Antworten

    Nachdem ich diese Veröffentlichung und fast alle Kommentare lesen durfte, muss ich nun auch etwas los werden!

    Wenn man die TV-Berichte ansieht und dabei mal genau die örtlichen Gegebenheiten vom näheren betrachtet, wird man erkennen, dass es sich bei besagter Stelle um eine sehr breite und über hunderte Meter frei einsehbare Stelle handelt! Das heißt, der angeblich bedrängte Fahrer muss dieses Einsatzfahrzeug bereits aus der Ferne erkennen haben können!
    Da stellt sich für mich die Frage, mit wie viel geistiger Umnachtung jener Pkw-Führer am helllichten Tage auf der Straße unterwegs sein musste, dass er dieses Einsatzfahrzeug nicht rechtzeitig erkennen konnte!
    Aber wie es eben nun mal in Deutschland ist, erst komme ich und dann die anderen! Dieser Pkw-Führer hat nichts auf der Straße zu suchen, er hat genügend Zeit gehabt zum reagieren und wenn er sich an das gehalten hätte was man einst einmal lernen durfte, dann hätte es für ihn und den Notarzt keinerlei Gefährdung geben dürfen – wenn überhaupt jemals eine Gefährdung bestanden hat…
    Fakt ist und da werden mir viele Maschinisten bzw. Fahrer in den Rettungsdiensten, Feuerwehr etc. recht geben:
    Blaulicht und Martinshorn interessiert viele Menschen nicht mehr bzw. erst dann, wenn es um ihre Gesundheit oder gar ihr Leben geht und bis dahin sind wir nur die Trottel die deren Fehler in unsere Einsatzfahrt mit einbedenken müssen…

    • Patrick Weegen // 9. Februar 2015 um 17:46 // Antworten

      Du magst wohl recht haben, wenn man anahnd dessen, was im Fernsehen zu sehen war (Ich habe das leider selber noch nicht gesehen), dass es eine Übersichtliche stelle war, man auch einfach auf Unvermögen des Anzeigers schließen kann. Aber ich möchte da auch folgende Punkte zu bedenken geben:

      – Keine PKW-Fahrer schaut ständig in den Rückspiegel und gerade bei Tag fallen Blaulichter nicht so schnell auf.
      – Wie wurde das Horn vom NA verwendet? Hatte er Dauerhorn an oder einfach nur immer mal wieder einzelne Tonfolgen?
      – Was für eine Signalanlage hat denn das NEF? Ich denke über die unterschiedliche Wahrnehmbarkeit verschiedener Anlagen muss ich hier nichts sagen.
      – Hat der Anzeiger Musik gehört? Wenn ja, wie laut?

      Das sind alles Fragen, die sich aus keinem Pressebericht (egal ob Zeitung, Fernsehen oder sonst was) klären lassen. Dennoch können alle diese Faktoren dazu beitragen, dass sich der Anzeiger durch ein erst sehr spätes Erkennen des NEFs z. B. erschrekt hat und sich deswegen gefährdet gefühlt hat.

      Ich hätte mir einfach eine ordentliche Aufarbeitung vor Gericht gewünscht, in der dann eben solche Punkte auch betrachtet worden wären. Da sich unsere Justiz aber lieber dem Mütter-Mob mit brennenden Fakeln und Heugabeln ergibt, werden wir das wohl wie erfahren.

      • Stefan Döllinger // 9. Februar 2015 um 20:14 // Antworten

        Also, zu deinen Punkten:
        -Stimmt kein Pkw-Fahrer schaut ständig in den Rückspiegel! Aber das NEF hatte LED, diese sind wesentlich stärker wahrnehmbar als herkömmliche Blaulichter und vor allem die Blitzer-Kacke! Definitiv, geb ich dir aber mit diesem Punkt recht!
        ABER -> Das NEF kam dem armen Fahrer ENTGEGEN!!!! Der Arzt hatte Blaulichtbalken auf dem Dach, Blitzer vorne im Kühlerbereich UND wie er im Interview mitgeteilt hat, benutzt er bei Überholvorgängen die Lichthupe zusätzlich, was ich bei Feuerwehreinsatzfahrten auch mache… somit hätte der Fahrer ihn lange genug auf dieser Strecke sehen können…
        -Dauerton war an
        -Was die Wahrnehmbarkeit angeht, geb ich dir vollkommen Recht, im Bericht hat man aber mitbekommen das er von normaler Tonfolge bzw. -lautstärke auf Überland geschalten hatte, was selbst bei Elektrohorn wahrnehmbar ist… Wobei das bei einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht so relevant ist, da der Fahrer ihn bereits über hunderte MEter wahrnehmen hat können und somit schon wesentlich eher mal etwas Vorsicht an den Tag legen hätte können – meiner Ansicht nach…
        -Musik kommt damit bei mir auch nicht als Entschuldigung durch, da der dadurch keinen visuellen Effekt im Auto hat.

        Ich würde mir auch eine Aufarbeitung vor Gericht wünschen, da ich persönlich davon ausgehe, dass der Pkw-Fahrer sich – wie so oft mutwillig oder aus Unfähigkeit so verhalten hat, oder (reine Mutmassung) gar am “Handyphonieren” war… was für mich eine Erklärung dafür wäre, warum er angeblich so überrascht war… so etwas wäre eventuell ans Tageslicht gekommen, man kann ja die Einsatzfahrt sowie die genauen Uhrzeiten nachvollziehen…

  34. Dass die Beweise ausreichend gewürdigt wurden darf bezweifelt werden.

    Zitat. “Nur einen Werktag nach seiner [Alexander Hatz] Einlassung sei der Strafbefehl rausgegangen.” Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/neuburg-an-der-donau-notarzt-kassiert-anzeige-weil-er-schnell-zum-einsatz-faehrt-1.2337607

    Dass der Strafbefehl soooo schnell zurück genommen wird, kann nur eines heißen. Der Staatsanwalt hatte nichts gegen den Notarzt in der Hand, außer der Aussage des angeblich genötigten Zeugen. Und das ist dann halt doch etwas dünn …

  35. Klaus Schmidt // 9. Februar 2015 um 18:54 // Antworten

    ich frage mich, was für ein Spinner den Notarzt angezeigt hat, vielleicht hatte er die Sirene nicht gehört, weil er mit seinem Smartphone spielte, auf jeden Fall gehört diese Person in eine geschlossene Anstalt und nicht in den Straßenverkehr.

  36. Jens Mathews // 9. Februar 2015 um 22:18 // Antworten

    Lieber Autor! Eine “richterliche” Entscheidung, wie Sie schreiben, gab es nie. Nur Willkür einer Staatsanwaltschaft und eine Zeugenaussage. Also packen Sie Ihren Artikel ein… Gruss Jens Mathews

    • feuerwehrleben.de // 9. Februar 2015 um 22:44 // Antworten

      Hallo Jens,

      wer entscheidet denn Deiner Meinung nach über einen Antrag eines Staatsanwaltes auf Strafbefehl wenn es nicht das Gericht ist?

      Schöne Grüße

      Florian

    • ulrich Waibel // 10. Februar 2015 um 10:33 // Antworten

      Ich würde mal empfehlen weniger emotional reden, sondern Infoquellen nutzen
      http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl
      Der Strafrichter des Amtsgerichtes entscheidet….. Also Kommentar löschen, weil hirnlos und genau das ist was der Autor anprangert emotionale sch…. ist. Man verzeihe hier mir die Sprache aber ….

  37. Wenn ich mir die Kommentare so durchlese hab ich das Gefühl das der Artikel vom Flo nicht richtig verstanden wurde.
    Im Gesetzestext steht das Wir uns über die StVO hinweg setzen dürfen, unter der Voraussetzung niemand wird gefährdet. Ich bin mir ziemlich sicher das wenn der Staatsanwalt jede Einsatzfahrt kontrollieren würde, es hier oft zu dieser Gefährdung kommt und mehr Urteile fallen würden. Da nehme ich mich nicht raus. Wir, die Einsatzfahrer, sind oft in der Situation der Blaulichtfahrt, aber wer ehrlich zu sich selbst ist muss zu geben das man als Privatperson eher selten in eine solche Situation kommt. Da ist es mehr als Verständlich das ein Autofahrer, der unter umständen das erste mal in die Situation kommt, falsch reagiert. Unabhängig von dem aktuellen Fall der hier diskutiert wird, bitte ich einfach um mehr Verständnis für den Autofahrer der hinter sich plötzlich ein Tonnenschweres Einsatzfahrzeug hat.

  38. Feuerpatscher // 14. April 2015 um 12:30 // Antworten

    Ich bin selbst in einer FF und des Öfteren Maschinist egal ob von einem „kleinem Einsatzfahrzeug“ (MZF) oder einem „Großfahrzeug“ HLF, und habe selbst schon die kuriosesten Situationen aus Sicht eines Einsatzfahrzeuges erlebt oder miterlebt, wo man sich über die Reaktionen der Verkehrsteilnehmer nur wundern kann wenn man mit SoSi unterwegs ist.

    – Man/n steht mit Leuchtreklame und “Musik” in der Ausfahrt vom Feuerwehrhaus und 2 PKW fahren unbehelligt an der Ausfahrt vorbei als wäre es dass normalste der Welt….

    Aber ich gebe dem Autor und vielen Vorrednern an, da ich selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer ( wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein :-D) umgekehrt ebenfalls schon wirklich verrückte Manöver von Einsatzfahrzeugen gesehen habe.

    – Um auch hier nur EIN BEISPIEL zu nennen: ein NEF kommt auf freier Gegenfahrbahn in einer leichten S-Kurve (die auch bei ggf. Tempoüberschreitung locker zu nehmen ist ( an dieser Stelle ist 50 km/h Beschränkung) ) teilweise auf meine Fahrbahn, so dass ich gezwungen bin zu bremsen und mich an den rechten Fahrbahnrand zu begeben.

    Klar steht man bei der einen oder anderen Alarmmeldung mehr unter Strom als gewöhnlich, trotzdem heißt es wie ich sage es nochmal meine Vorredner geäußert haben: Hirn einschalten und mit Fehlern anderer rechnen

  39. Feuerpatscher // 14. April 2015 um 12:32 // Antworten

    Was ich vergessen habe zu erwähnen bei der NEF Situation, mir Entgegen

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