Arbeitszeitenrichtlinie noch nicht vom Tisch

Vor einigen Monaten wurde intensiv von einer Neuerung der Europäischen Arbeitszeitenrichtlinie und ihren Auswirkungen für die freiwilligen Feuerwehren berichtet. Demnach soll die ehrenamtliche Tätigkeit zu der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinzugerechnet werden.

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) erhebt schon seit März letzten Jahres vehement Einspruch dagegen, dass die frewillig geleistete Arbeit in der Feuerwehr als Arbeitszeit anerkannt werden soll. Im Mai wendete sich der DFV an den zuständigen EU-Kommissar László Andor in Brüssel. In seiner Antwort erklärt Andor, dass freiwillige Feuerwehren nicht generell aus der Richtlinie ausgenommen werden können, da sie in manchen Ländern nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten.

Das Deutsche Feuerwehrsystem besteht nun schon seit 150 Jahren. In Europa ist nur das System Österreichs vergleichbar. Wie die Zukunft für die freiwilligen Feuerwehren aussieht ist also weiterhin offen.

Quelle: DFV

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ist Redaktionsleiter bei feuerwehrleben und damit für die Qualität und das regelmäßige Erscheinen der Newsbeiträge zuständig. Er hat seine ersten journalistischen Erfahrungen bei der Bergedorfer Zeitung gesammelt. Frank kommt aus Hamburg und belegt dort an der Hochschule einen Ingenieursstudiengang in Gefahrenabwehr. Er ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Börnsen und interessiert sich besonders für den Bereich der Erforschung und Vermeidung von menschlichen Fehlern.

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2 Antworten zu “Arbeitszeitenrichtlinie noch nicht vom Tisch”

  1. Daniel sagt:

    …und wenn man ehrlich ist: es wird alles so bleiben, wie es ist.
    Wenn der Pieper geht wird jeder, wie vorher auch, zum Gerätehaus fahren und nach dem Einsatz ggf. kurz duschen und weiter zur Arbeit.

    So schnell bekommen “die” uns nicht klein ;)

  2. Stefan sagt:

    das ist doch typich wir sind zugut und wenn dann noch was passiert was dann die sollen die stunden anrechnen und gut sonst finde die nie irgendwie nachwuchs wenn das so schon los geht

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